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Jahresabschluss
Die Steuerkanzlei Geyer erstellt Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für große, mittlere und kleine Kapital- und Personengesellschaften, sowie Einzelunternehmer und Freiberufler. Wir fusionieren die Vorschriften über die handelsrechtliche Rechnungslegung und die steuerlichen Bilanzierungsvorschriften in kompakter, auf Sie zugeschnittener Form.
Dazu gehören vor allem:
Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Erstellung von Aufgabe- und Liquidationsbilanzen
Erstellung von Zwischenabschlüssen
Erstellungen von Anhang und Lageberichten
Offen- und Hinterlegungen beim elektronischen Bundesanzeiger
Vertretung vor Finanzbehörden (Fristenverlängerungen, Aufhebung von Steuerbescheiden, ...)